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Allgemeine
Vertragsbedingungen von FUNCAB Limousinen Service
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Nachstehende Vertrags- und Zahlungsbedingungen erkennt
jeder Kunde durch Erteilung eines Auftrages als
rechtlich bindend an. Minderjährige benötigen für eine
Reservation die schriftliche Zusage einer
Haftungsübernahme der Eltern oder des Vormundes.
Minderjährige sind gegenüber der Firma FUNCAB Limousinen
Service bei einer Auftragserteilung verpflichtet, von
sich aus auf Ihre Minderjährigkeit hinzuweisen, eine
Unterlassung dieser Pflicht gilt als Betrug und ist
Strafbar.
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Alle
Preise verstehen sich in Schweizer Franken für die
jeweils angegebene Zeit, wenn keine andere Preiseinheit
angegeben ist. Diese wird gemäss den gesetzlichen
Bestimmungen in Höhe des vorgeschriebenen Satzes
berechnet und auf den Rechnungen nur auf besondere
Anweisung gesondert ausgewiesen. Als zugesichert gelten
nur solche Eigenschaften, die im Angebot ausdrücklich
als zugesichert angegeben sind.
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Alle
Preise verstehen sich grundsätzlich freibleibend ab
Adliswil, ausschliesslich Gebühren und zusätzlicher
Aufwand, auf Rechnung des Kunden. Werden die Fahrzeuge
von der Kundschaft mutwillig oder unabsichtlich im
Innern oder Aussen beschädigt, so werden die Reparatur-,
Ausfall- und Überstellungs-Kosten verrechnet. Bei einer
mutwilligen Beschädigung muss zusätzlich mit einer
Anzeige gerechnet werden!
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Nach
Auftragserteilung haben wir das Recht, ganz oder
teilweise vom Auftrag zurückzutreten, sofern auf Grund
der eingezogenen Auskünfte unsere Forderung gefährdet
erscheint. Eine Verpflichtung, diesbezügliche Unterlagen
dem Kunden vorzulegen, besteht nicht.
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Die
Auftragserfüllung erfolgt im Rahmen des Möglichen.
Beanstandungen müssen innerhalb von 5 Tagen nach der
Durchführung des Auftrages schriftlich erfolgen. Im
Falle von Einbruch in unsere Fahrzeuge, wird darum
gebeten, Ersatzansprüche sofort jeweils bei dem
betreffenden Chauffeur vorzubringen. Weitergehende
Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz oder
entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen. Bei nicht
Erfüllen des Vertrages, ohne unser Verschulden, behalten
wir uns die Rechnungsstellung vor. Bei einer Absage des
Kunden innerhalb der letzten 48 Stunden vor der
Auftragsdurchführung wird der volle Betrag verrechnet.
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Betriebsstörungen, behördliche Massnahmen, Mangel an
Arbeitskräften oder Rohstoffen, Energiekrisen, höhere
Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse, wie
Streik oder Aussperrung, trotz der nach den gegebenen
Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden
können, befreien uns ganz oder teilweise von der
Vertragserfüllung. Wird durch die oben angegebenen
Umstände die Erfüllung des Auftrages zum vereinbarten
Zeitpunkt verunmöglicht, so gilt der Vertrag als
nichtig.
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In den
Wintermonaten, insbesondere bei Gefahr von Eisglätte und
mit Schnee bedeckten Fahrbahnen, können wir aus
Sicherheitsgründen einen zuvor als angenommenen und
bestätigten Auftrag kurzfristig ablehnen. In diesem Fall
wird keine Rechnungsstellung von uns erfolgen. Ist einer
der oben aufgeführten Punkte eingetroffen oder trifft
während der Durchführung eines Auftrages ein, so ist die
Abschätzung des Chauffeurs massgebend, dieser Entscheid
gilt für den Kunden aus Sicherheitsgründen automatisch
als angenommen. Die Firma FUNCAB Limousinen Service
übernimmt nur die Kosten für den sicheren Heimtransport
der Kunden. Die Art des Heimtransportes der Kunden wird
durch die Firma FUNCAB Limousinen Service festgelegt.
Ansprüche auf Schadenersatz, von uns nicht genehmigte
Transporte oder Aufenthaltskosten sowie entgangener
Gewinn sind ausgeschlossen.
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Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum
ohne Skontoabzug zu begleichen. Die Firma FUNCAB kann
auch nach der Auftragsbestätigung vom Kunden
Zahlungsgarantien verlangen. Unterbleiben diese, gilt
der zuvor bestätigte Auftrag als nichtig. Bei
Zahlungszielüberschreitungen werden Verzugszinsen von 5%
verrechnet. Im Falle von Mahnungen werden für die zweite
Mahnung Fr. 15.00 und für die dritte Mahnung Fr. 30.00
als Mahnspesen verrechnet. Die erste Mahnung muss
innerhalb von 10 Tagen, die zweite innerhalb von 5 Tagen
und die dritte innerhalb 2 Tagen beglichen werden.
Anschliessend wird automatisch die Betreibung ohne
Voranmeldung eingeleitet. WIR, Wechsel oder Checks
werden nicht angenommen. Zahlungen werden stets zur
Begleichung der ältesten fälligen Rechnungsbeträge
verwendet. Für Einzelfälle, unter anderem für uns
unbekannte Personen oder Firmen, behalten wir uns die
Vertragserfüllung durch Bezahlung in Bar, im Voraus vor.
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Der
Kunde verzichtet ausdrücklich darauf, die uns
geschuldeten Geldforderungen mit allfälligen
Gegenforderungen zu verrechnen.
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Mit
Erscheinen der jeweils neusten Ausgabe von Preislisten
und allgemeinen Vertragsbestimmungen verlieren alle
bisherigen Kataloge, Preise, Vertragsbedingungen und
Angebote ihre Gültigkeit.
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Angebote, die aufgrund ungenauer oder unvollständiger
Angaben erfolgen, haben nur Richtpreischarakter.
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Vom
Kunden verursachter Mehraufwand infolge Vorlagen und
Angabenbereinigung bzw. -überarbeitung sowie Änderungen
während der Fahrt, die einen Mehraufwand nach sich
ziehen, werden zusätzlich verrechnet.
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Als
Erfüllungsort für Fahrten mit den Limousinen gilt
Adliswil, für Streitigkeiten gilt Horgen als
vereinbarter Gerichtsstand. Es gilt Schweizer Recht.
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Diese
oben aufgeführten Vertragsbestimmungen gelten nur für
den Limousinen Service, alle anderen in unserem Katalog
unter unserem Namen aufgeführten und angebotenen
Fahrzeuge sind den Vertragsbestimmungen der jeweiligen
Besitzer unterstellt. Die Durchführung dieser Aufträge
liegt nicht in unserem Ermessen und ist Sache des
jeweiligen Besitzers, die Firma FUNCAB gilt in diesem
Fall nur als Ansprechpartner, Organisator und
Koordinator.
(c)April 2004, FUNCAB Limousinen Service, Soodring
19, CH-8134 Adliswil, Tel. +41 79 662 31 97
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