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Allgemeine Vertragsbedingungen von FUNCAB Limousinen Service
- Nachstehende Vertrags- und Zahlungsbedingungen erkennt jeder Kunde durch Erteilung eines Auftrages als rechtlich bindend an. Minderjährige benötigen für eine Reservation die schriftliche Zusage einer Haftungsübernahme der Eltern oder des Vormundes. Minderjährige sind gegenüber der Firma FUNCAB Limousinen Service bei einer Auftragserteilung verpflichtet, von sich aus auf Ihre Minderjährigkeit hinzuweisen, eine Unterlassung dieser Pflicht gilt als Betrug und ist Strafbar.
- Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken für die jeweils angegebene Zeit, wenn keine andere Preiseinheit angegeben ist. Diese wird gemäss den gesetzlichen Bestimmungen in Höhe des vorgeschriebenen Satzes berechnet und auf den Rechnungen nur auf besondere Anweisung gesondert ausgewiesen. Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften, die im Angebot ausdrücklich als zugesichert angegeben sind.
- Alle Preise verstehen sich grundsätzlich freibleibend ab Adliswil, ausschliesslich Gebühren und zusätzlicher Aufwand, auf Rechnung des Kunden. Werden die Fahrzeuge von der Kundschaft mutwillig oder unabsichtlich im Innern oder Aussen beschädigt, so werden die Reparatur-, Ausfall- und Überstellungs-Kosten verrechnet. Bei einer mutwilligen Beschädigung muss zusätzlich mit einer Anzeige gerechnet werden!
- Nach Auftragserteilung haben wir das Recht, ganz oder teilweise vom Auftrag zurückzutreten, sofern auf Grund der eingezogenen Auskünfte unsere Forderung gefährdet erscheint. Eine Verpflichtung, diesbezügliche Unterlagen dem Kunden vorzulegen, besteht nicht.
- Die Auftragserfüllung erfolgt im Rahmen des Möglichen. Beanstandungen müssen innerhalb von 5 Tagen nach der Durchführung des Auftrages schriftlich erfolgen. Im Falle von Einbruch in unsere Fahrzeuge, wird darum gebeten, Ersatzansprüche sofort jeweils bei dem betreffenden Chauffeur vorzubringen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz oder entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen. Bei nicht Erfüllen des Vertrages, ohne unser Verschulden, behalten wir uns die Rechnungsstellung vor. Bei einer Absage des Kunden innerhalb der letzten 48 Stunden vor der Auftragsdurchführung wird der volle Betrag verrechnet.
- Betriebsstörungen, behördliche Massnahmen, Mangel an Arbeitskräften oder Rohstoffen, Energiekrisen, höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse, wie Streik oder Aussperrung, trotz der nach den gegebenen Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden können, befreien uns ganz oder teilweise von der Vertragserfüllung. Wird durch die oben angegebenen Umstände die Erfüllung des Auftrages zum vereinbarten Zeitpunkt verunmöglicht, so gilt der Vertrag als nichtig.
- In den Wintermonaten, insbesondere bei Gefahr von Eisglätte und mit Schnee bedeckten Fahrbahnen, können wir aus Sicherheitsgründen einen zuvor als angenommenen und bestätigten Auftrag kurzfristig ablehnen. In diesem Fall wird keine Rechnungsstellung von uns erfolgen. Ist einer der oben aufgeführten Punkte eingetroffen oder trifft während der Durchführung eines Auftrages ein, so ist die Abschätzung des Chauffeurs massgebend, dieser Entscheid gilt für den Kunden aus Sicherheitsgründen automatisch als angenommen. Die Firma FUNCAB Limousinen Service übernimmt nur die Kosten für den sicheren Heimtransport der Kunden. Die Art des Heimtransportes der Kunden wird durch die Firma FUNCAB Limousinen Service festgelegt. Ansprüche auf Schadenersatz, von uns nicht genehmigte Transporte oder Aufenthaltskosten sowie entgangener Gewinn sind ausgeschlossen.
- Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Skontoabzug zu begleichen. Die Firma FUNCAB kann auch nach der Auftragsbestätigung vom Kunden Zahlungsgarantien verlangen. Unterbleiben diese, gilt der zuvor bestätigte Auftrag als nichtig. Bei Zahlungszielüberschreitungen werden Verzugszinsen von 5% verrechnet. Im Falle von Mahnungen werden für die zweite Mahnung Fr. 15.00 und für die dritte Mahnung Fr. 30.00 als Mahnspesen verrechnet. Die erste Mahnung muss innerhalb von 10 Tagen, die zweite innerhalb von 5 Tagen und die dritte innerhalb 2 Tagen beglichen werden. Anschliessend wird automatisch die Betreibung ohne Voranmeldung eingeleitet. WIR, Wechsel oder Checks werden nicht angenommen. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnungsbeträge verwendet. Für Einzelfälle, unter anderem für uns unbekannte Personen oder Firmen, behalten wir uns die Vertragserfüllung durch Bezahlung in Bar, im Voraus vor.
- Der Kunde verzichtet ausdrücklich darauf, die uns geschuldeten Geldforderungen mit allfälligen Gegenforderungen zu verrechnen.
- Mit Erscheinen der jeweils neusten Ausgabe von Preislisten und allgemeinen Vertragsbestimmungen verlieren alle bisherigen Kataloge, Preise, Vertragsbedingungen und Angebote ihre Gültigkeit.
- Angebote, die aufgrund ungenauer oder unvollständiger Angaben erfolgen, haben nur Richtpreischarakter.
- Vom Kunden verursachter Mehraufwand infolge Vorlagen und Angabenbereinigung bzw. -überarbeitung sowie Änderungen während der Fahrt, die einen Mehraufwand nach sich ziehen, werden zusätzlich verrechnet.
- Als Erfüllungsort für Fahrten mit den Limousinen gilt Adliswil, für Streitigkeiten gilt Horgen als vereinbarter Gerichtsstand. Es gilt Schweizer Recht.
- Diese oben aufgeführten Vertragsbestimmungen gelten nur für den Limousinen Service, alle anderen in unserem Katalog unter unserem Namen aufgeführten und angebotenen Fahrzeuge sind den Vertragsbestimmungen der jeweiligen Besitzer unterstellt. Die Durchführung dieser Aufträge liegt nicht in unserem Ermessen und ist Sache des jeweiligen Besitzers, die Firma FUNCAB gilt in diesem Fall nur als Ansprechpartner, Organisator und Koordinator.
(c)April 2004, FUNCAB Limousinen Service, Soodring 19, CH-8134 Adliswil, Tel. +41 79 662 31 97
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